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Jeder der diesen Kanal regelmäßig verfolgt wird gemerkt haben, dass die Wörter Spediteur, Frachtführer und Logistikdienstleister wohl mit zu den häufigsten genanntesten Wörtern gehören. Die meisten von euch nehmen eine dieser Rollen bereits in der Praxis ein oder machen eine Ausbildung um später in einem dieser Bereiche zu arbeiten. Wo aber eigentlich liegt genau der Unterschied zwischen diesen drei Charakteren und was haben sie vielleicht gemeinsam? Das wollen wir in diesem Video besprechen. Viel Spaß dabei. Hallo liebe Logistiker und herzlich willkommen hier auf dem Logistik-Kanal, deinem Kanal für alles Wissenswerte rund um das Thema Logistik. Mein Name ist Horst Götze und das Thema habe ich schon angekündigt. Wir sprechen heute über die drei Charaktere Spediteur, Frachtführer und Logistikdienstleister.
Zunächst möchte ich aber noch ein kurzes Dankeschön an Stephanie Schäfer, der Unterstützerin dieses Videos geben. Stephanie erteilt angehenden Kaufleuten für Spedition und Logistikdienstleistungen gerne Unterricht in allem Wissenswerten im Bereich Spedition und Logistik. Schaut gerne mal auf ihrer Homepage www. begegnungsverkehre. de vorbei, wenn ihr Hilfe für eure Prüfung braucht. Ich kann sie wirklich nur empfehlen und bin sicher, dass sie sich freut. Die meisten von euch machen eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer bzw. Berufskraftfahrerin oder zur Kaufrau bzw. Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistungen. Und habt ihr es gemerkt? In diesen beiden Ausbildungsberufen sind bereits alle drei Begriffe verankert, über die wir in diesem Video sprechen möchten. Beginnen wir mit den Kaufleuten für Spedition und Logistikdienstleistungen. Bis zum 1.
August 2004 war dieser Beruf noch unter dem Speditionskaufmann bzw. der Speditionskauffrau erfasst. Der Zusatz Logistikdienstleistung fehlte und wurde erst danach ergänzt, um diesen Beruf zu erweitern. Die Aufgaben eines Spediteurs sind ganz klar im HGB, also im Handelsgesetzbuch in den § 453 und 454 festgelegt. Schauen wir noch mal gemeinsam rein. Dort steht als Absatz 1 aus § 453, durch den Speditionsvertrag wird der Spediteur verpflichtet, die Versendung des Gutes zu besorgen. Die Aufgabe eines Spediteurs ist es also einen Transport zu besorgen. Was genau unter diesem Besorgen zu verstehen ist, erklärt uns § 454 Absatz 1. Die Pflicht die Versendung zu besorgen, umfasst die Organisation der Beförderung, insbesondere 1.
Die Bestimmung des Beförderungsmittels und des Beförderungsweges 2. Die Auswahl ausführender Unternehmer, den Abschluss der für die Versendung erforderlichen Fracht-, Lager- und Speditionsverträge sowie die Erteilung von Informationen und Weisungen an die ausführenden Unternehmer 3. Die Sicherung von Schadensersatzansprüchen des Versenders Besorgen heißt also nichts anderes als planen oder organisieren. Demnach kümmert sich der Spediteur im Rahmen eines Transports darum, dass alle Wünsche des Kunden erfüllt werden, indem er für das jeweilige Gut das passende Verkehrsmittel und den passenden Verkehrsweg sucht. Zudem sorgt er dafür, dass die Ware auch tatsächlich befördert und bei Bedarf auch gelagert wird. Geht etwas schief, kümmert sich der Spediteur außerdem darum, dass der Schaden schnell abgewickelt wird. Das soll es aber noch nicht gewesen sein.
Dem Spediteur wurden noch weitere Pflichten auferlegt. Wir schauen in § 454 Absatz 2. Zu den Pflichten des Spediteurs zählt ferner die Ausführung sonstiger Vereinbarter auf die beförderungbezogene Leistungen wie die Versicherung und Verpackung des Gutes, seine Kennzeichnung und die Zollbehandlung. Diese weiteren Pflichten werden gerne als VVVK-Pflichten zusammengefasst. VVVK steht für Verzollung, Versicherung, Verpackung und Kennzeichnung. Da diese vier Dienstleistungen im direkten Zusammenhang mit der Besorgung des Transportes stehen, bezeichnet man sie auch als speditionsübliche Leistungen. Alles was darüber hinaus geht, gehört zumindest nach HGB nicht mehr in den Aufgabenbereich eines klassischen Spediteurs. Fassen wir also zusammen. Ein Spediteur besorgt den Transport. Er sucht Verkehrsmittel und Verkehrswege aus und sorgt für den Transport und eine eventuelle Lagerung.
Zudem kann er zusätzlich anbieten, das Gut zu versichern, zu verzollen, zu verpacken und zu kennzeichnen. Und das war es erst noch einmal, zumindest nach dem HGB. Wer von euch als Spediteur in der Praxis arbeitet, der weiß natürlich, dass ein Spediteur oft weitaus mehr zu tun hat, als das bereits genannte. Bei der Festlegung der Pflichten nach Gesetz geht es aber insbesondere darum, die Haftung im Falle eines Schadens zu regeln. Macht ein Spediteur bei einer seiner Pflichten ein Fehler, so kann das HGB als klare Rechtsgrundlage herangezogen und der Schaden haftungsrechtlich bewertet werden. Zudem haben die Spediteure die ADSP, die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, als weitere detaillierte Rechtsgrundlage geschaffen.
Zu den ADSP gibt es bereits ein Video, ihr findet es rechts oben in der Infobox. Damit die Besorgung des Transports auch sicher klappt, muss das Gut von A nach B befördert werden. Womit wir auch schon zu unserem nächsten Charakter kommen, ihr ahnt es schon, es ist der Frachtführer. Schauen wir doch mal genau, welche Pflichten das HGB dem Frachtführer auferlegt hat. Paragraf 407 sagt dazu in Absatz 1 folgendes. Durch den Frachtvertrag wird der Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern. Und das war es dort auch schon zunächst. Der Frachtführer ist also dafür zuständig, die Ware tatsächlich zu transportieren und sie dem Empfänger zu übergeben.
Weitere Pflichten, wie z. B. Verladung und die Haftung, erfahren wir erst in den weiteren Paragrafen. Auch hier wissen die Berufskraftfahrer unter euch, das war lange nicht alles. In der Praxis gibt es sehr viel mehr zu tun als nur zu befördern. Schreibt mir gerne in die Kommentare, welche Pflichten euch in der Praxis zusätzlich auferlegt werden. Interessant finde ich es außerdem noch zu erwähnen, dass das HGB die Pflichten des Frachtführers für alle Verkehrsmittel zusammenfasst. Es spielt also keine Rolle, ob wir mit dem LKW, der Eisenbahn, dem Flugzeug oder dem Binnenschiff innerhalb von Deutschland unterwegs sind. Für sie gilt übergreifend das Handelsgesetzbuch. Eine Ausnahme macht das Seeschiff.
Während die anderen Verkehrsmittel im vierten Buch des HGB geregelt ist, hat das Seeschiff sein ganz eigenes Buch, nämlich das fünfte bekommen. Hier heißt der Frachtführer auch nicht Frachtführer, sondern Verfrachter und hat neben der reinen Beförderung auch viele weitere Aufgaben auferlegt bekommen. Ein Video über die Seeschifffahrt habe ich auch bereits gemacht. Ihr wisst wo ihr es findet. Welcher zu unseren Charakteren bleibt nun also noch übrig? Wir hatten den Spediteur und den Frachtführer, dann schauen wir uns jetzt mal den Logistikdienstleister an. Wie bereits zu Anfang erklärt wurde der Beruf des Spediteurs in Kombination mit dem Logistikdienstleister erst 2004 geschaffen. Für alle die, die diesen Beruf erst danach gelernt haben oder noch erlernen, hat das folgenden Vorteil.
In eurer Brust schlagen nämlich sozusagen zwei Herzen. Die des Spediteurs als Organisator und die des Logistikdienstleisters. Das macht euch in der Berufswelt umso wertvoller, weil ihr Wissen über beide Bereiche habt. Der Spediteur organisiert, der Frachtführer transportiert. Was bleibt denn dafür den Logistikdienstleister noch übrig? Na ja, eine ganze Menge. Denn wie wir bereits erfahren haben, erledigt der Spediteur auch Tätigkeiten, die mit dem Transport in Verbindung stehen. VVVK. Ihr erinnert euch? Alle Tätigkeiten, die darüber hinausgehen, erkennt das HGB nicht mehr als speditionsüblich an. Somit handelt es sich bei den Leistungen eines Logistikers um speditionsunübliche Leistungen, die auch als Mehrwertleistungen oder in Englisch Value Added Services bezeichnet werden.
Hierzu zählen alle Leistungen, die ein Unternehmen erbringt, die aber nicht zu den Aufgaben eines Spediteurs oder Frachtführers laut HGB gehören. Was kann das sein? Überlegt doch mal, was ihr oder euer Unternehmen noch anbietet, um den Kunden glücklich zu machen. Mir fallen dazu ein Montagen, Reparaturen, Qualitätskontrollen, Regalservice, Bestandsmanagement, Inventuren, Preisauszeichnungen, Installationen usw. usf. Wenn euch noch welche einfallen, schreibt die mir in den Kommentaren. Da diese Tätigkeiten weder zum Aufgabenbereich des Spediteurs noch des Frachtführers gehören, von den Kunden aber über die Jahre zunehmend gewünscht wurden, musste der Logistik-Dienstleister als weiterer Charakter geschaffen werden. Da das HGB zu ihm keine Aussage macht, müssen rechtliche Angelegenheiten durch das BGB geregelt werden.
Dies birgt Gefahren für den Logistik-Dienstleister, weil er einer viel strengeren Haftung ausgesetzt als die Beteiligten aus dem HGB. Wenn ihr möchtet, mache ich dazu gerne auch noch mal ein eigenes Video. Sagt mir gerne in den Kommentaren Bescheid, ob euch die Haftung des Logistik-Dienstleisters interessiert. Um die Problematik der Haftung etwas zu begrenzen, haben die Logistik-Dienstleister im Jahr 2006, also kurz nach der Änderung der Berufsbezeichnung des Spediteurs, die Logistik-AGB ins Leben gerufen. Vor kurzem, nämlich 2019, sind sie auch noch mal aktualisiert worden. Und auch zu den Logistik-AGB gibt es bereits ein eigenes Video, da erfahrt ihr mehr zu dem Thema. So, jetzt fassen wir nochmal zusammen.
Also, der Spediteur besorgt den Transport, der Frachtführer führt den Transport aus und der Logistik-Dienstleister übernimmt Leistungen, die über den des Spediteurs und des Frachtführers hinausgehen. Soweit die Theorie. In der Praxis merkt man aber doch schnell, dass alles ineinander verschwimmt. So kann ja auch ein Spediteur beim Selbsteintritt zum Frachtführer werden oder von einem Kunden von heute auf morgen auch mit dem Einräumen seiner Ware in Regale beauftragt werden. Auch wenn die Tätigkeiten in der Praxis ineinander übergehen, ist es für uns sehr wichtig, klare Unterscheidungen zu treffen, da es im Falle eines Schadens darauf ankommt, bei welcher Tätigkeit genau und aus Sicht welches Charakter der Schaden bewertet wird.
Hier mischen sich, wie gerade schon gesagt, HGB, BGB, ADSP und Logistik-HGB. So, das war ein erster Überblick über die Charaktere, Spediteur, Frachtführer und Logistik-Dienstleister. Ich hoffe, ich konnte euch die drei Charaktere etwas näher bringen. Wenn ihr mehr über die einzelnen Beteiligten erfahren wollt, schreibt es mir gerne in die Kommentare, auch wenn ihr der Lagerhalter als weiterer Logistik-Star noch auf dem Plan stehen. Sagt mir einfach kurz Bescheid. Ansonsten soll es das fürs Erste gewesen sein.
Wenn euch das Video gefallen hat, dann lasst gerne einen Daumen nach oben da und wenn ihr die nächsten Videos vom Logistik-Kanal nicht verpassen möchtet, dann abonniert gerne den Kanal, falls noch nicht geschehen und aktiviert die Glocke, damit ihr eine Benachrichtigung erhaltet, sobald das nächste Video online geht. Ich bedanke mich fürs Zuschauen, ich freue mich auf das nächste Video mit euch. Macht's gut, bis dahin, ciao ciao. .